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BERECHUNGSBEISPIELE AUFFÜHRUNGEN

CALYRA – WISSEN

WELCHE BETRÄGE KÖNNEN AUTOREN BEI AUFFÜHRUNGEN GESCHÄTZT ERWARTEN?

Da uns immer wieder Fragen erreichen, wie sich die Berechnungen der Tantiemen für die einzelnen Veranstaltungssegmente der GEMA zusammensetzen, haben wir hier versucht hier eine Übersicht der Berechungen, mit den Informationen aus dem Infoblatt der GEMA zum Geschäftsjahr 2016, zu erstellen.

KOSTENLOSE BERATUNG ZUM THEMA GEMA & GVL

Wir beraten Dich als Musikverlag gerne kostenlos und unverbindlich eine halbe Stunde zum Thema GEMA & GVL!

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Was ist die GEMA bzw. GVL?

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Ist eine Mitgliedschaft für mich sinnvoll und was bringt mir das?

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Behalte ich die Rechte an meinen Titeln? Wie kann ich meine Werke schützen?

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Muss ich Gebühren bezahlen, wenn ich meine eigene Musik live spiele oder auf meiner Website anbiete?

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Was passiert, wenn ich im Ausland auftrete?

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Erhalte ich für jedes Konzert das gleiche Geld?

BERATUNGSTERMIN

Nur noch wenige Beratungstermine verfügbar!

BERECHNUNGSGRUNDLAGEN FÜR DIE SEGMENTE

SEGMENT 2


Gew. Auff.
(reale Auff., ggf. inkl. Gewichtung)
PA (%) Programm-Abdeckung in Segment 2Punkt-bewertungPW (EUR) Punktwert Segment 2Ergebnis
Sparte U2042,74120,0679
20 x 100/42,74 x 12 Punkte x 0,0679 EUR =38,13 EUR
Gew. Auff.
(reale Auff., ggf. inkl. Gewichtung)
PA (%) Programm-Abdeckung in Segment 2Punkt-bewertungPW (EUR) einheitlicher Punktwert Sparte M (Segment 1 – 8)Ergebnis
Sparte M2042,74120,1118
20 x 100/42,74 x 12 Punkte x 0,1118 EUR =62,78 EUR
Gesamt100,91 EUR

SEGMENT 6


Gew. Auff.
(reale Auff., ggf. inkl. Gewichtung)
PA (%) Programm-Abdeckung in Segment 6Punkt-bewertungPW (EUR) Punktwert Segment 6Ergebnis
Sparte U2056,97120,3805
20 x 100/56,97 x 12 Punkte x 0,3805 EUR =160,29 EUR
Gew. Auff.
(reale Auff., ggf. inkl. Gewichtung)
PA (%) Programm-Abdeckung in Segment 6Punkt-bewertungPW (EUR) einheitlicher Punktwert Sparte M (Segment 1 – 8)Ergebnis
Sparte M2056,97120,1118
20 x 100/56,97 x 12 Punkte x 0,1118 EUR =47,09 EUR
Gesamt207,38 EUR

SEGMENT 10


Inkasso EURKostensatz (%)Abzug für soziale und kulturelle Zwecke (%)NPA (%)
Zuschlag für Inkasso ohne Nutzungsmeld. Segment 10
PA (%) Programm- abdeckung Segment 10Ergebnis pro Veranstaltung
Sparte U1.500,0020,60011028,2871,72
Netto-Inkasso1.500,00 EUR – 20,6001 % = 1.191,00 EUR – 10 % =1.071,90 EUR
Zuschlag1.071,90 EUR x 28,28 / 71,72 =422,66 EUR
Ausschüttungsbetrag Sparte U1.071,90 EUR + 422,66 EUR =1.494,56 EUR
Betrag aus Sparte UZuschlag (%)Ergebnis pro Veranstaltung
Sparte M1.494,56 EUR20
Ausschüttungsbetrag Sparte M1.494,56 EUR x 20% =298,91 EUR
Gesamt 1.494,56 EUR + 298,91 EUR =1.793,47 EUR

GLOSSAR

ANTEIL
Diese Spalte zeigt auf, wie hoch der Anteil am Werk ist, zu dem der Berechtigte der Einzelaufstellung an den errechneten Tantiemen zu beteiligen ist (jeweils „Anteil von 12“).
AZ (Ausfallzuschlag)
Einen Ausfallzuschlag erhalten gemäß § 28 Abs. 3 des Verteilungsplans nur außerordentliche und angeschlossene Mitglieder. Es handelt sich um einen prozentualen Zuschlag zur Ausschüttung, der sich aus der Summe aller Anteile zusammensetzt, die nicht verteilt werden können, weil sie frei oder nicht vertreten sind.
BEW (Bewertungsschlüssel)
Hier ist der sog. EDV-Verrechnungsschlüssel dargelegt, der für ein Werk bzw. eine Werkfassung gemäß § 64 des Vertei- lungsplans5 angewendet wird. Der Schlüssel spiegelt sog. Punktbewertungen wider, die sich aus den Verteilungsplan- regelungen ergeben, wie z. B. die Höherbewertung für Werke für großes Orchester gemäß § 64 Ziff. 4 des Verteilungs- plans6. Entsprechende Höherbewertungen müssen vom Berechtigten bei der GEMA beantragt werden. Die Anzahl der Punkte, die dem jeweiligen Schlüssel entspricht, entnehmen Sie bitte der Auflistung im GEMA-Jahrbuch 2016/2017 S. 411 ff.7 Ein „F“ hinter der Angabe BEW bedeutet, dass das Werk als sog. Werkfragment mit einem Drittel der in den Nutzungs- meldungen gemeldeten Aufführungszahlen verteilt wurde. Die Regelung hierzu finden Sie in § 85 Abs. 4 Verteilungs- plan (GEMA-Jahrbuch 2016/2017 S. 364)8.
GEW. AUFF. (Gewichtete Aufführungen)
Der Verteilungsplan sieht verschiedene tarif-, aufführungs- oder werkabhängige Faktoren vor. Die Multiplikation mit diesen Faktoren führt zu sog. „gewichteten Aufführungen“. Mögliche Gewichtungsfaktoren sind:  §88g)Verteilungsplan9  §85Abs.2Verteilungsplan10  §85Abs.4Verteilungsplan11
HOCHGER. AUFF. (Hochgerechnete Aufführungen)
Auf der Grundlage der Angaben, wie hoch der Anteil derjenigen Veranstaltungen ist, für die die GEMA zwar eine Lizenz erteilt, jedoch keine Nutzungsmeldung erhalten hat, findet im Segmentbereich 2 – 8 jeweils pro Segment eine lineare Hochrechnung der auf den vorhandenen Nutzungsmeldungen benannten und ggf. bereits gewichteten Werkauffüh- rungen statt. Für Segment 1 kann auf Grund der hier vorhandenen Pauschallizenzen keine Programmabdeckung pro Veranstaltung ermittelt werden.
KAPP-SATZ (Kappungssatz)
In der Sparte M erfolgt eine Kappung, wenn für ein Werk mehr als 100 tatsächliche Aufführungen zur Verteilung an- stehen, aber gemäß Besonderer Teil des Verteilungsplans Kapitel 312 nicht mindestens zwei gewichtete Minuten in der Sparte R oder FS im aktuellen oder vorangegangenen Geschäftsjahr verteilt worden sind. Dazu wird ein Kappungssatz bestimmt, der angibt, wie hoch der prozentuale Anteil der realen Aufführungen aus den Segmenten 1 – 8 ist, der ge- kappt wurde.
NPA (Zuschlag für Inkasso ohne Nutzungsmeldungen)
In den Segmenten 9 – 12 wird jeweils ein Zuschlag zur Direktverteilungssumme ausgeschüttet. Dafür wird der Anteil des für ein Geschäftsjahr ermittelten Inkassos ermittelt, für das der GEMA keine Nutzungsmeldungen zur Verteilung vorgelegt wurden. Der prozentuale Anteil wird als Zuschlag zum Direktverteilungsergebnis verteilt. Der Ausschüt- tungsbetrag in der Sparte U enthält bereits diesen Zuschlag, siehe Betrag (EUR-BETR) auf der Einzelaufstellung.
PA (Programmabdeckung)
In den Segmenten 2 – 8 wird jeweils der Anteil der lizenzierten Veranstaltungen ermittelt, für die die GEMA im aktuellen Geschäftsjahr Nutzungsmeldungen zur Verteilung erhalten hat. Im Segment 1 kann keine Programmabdeckungsquote ermittelt werden, da hier Sammellizenzen für eine beliebige Anzahl von Einzelveranstaltungen verteilt werden. In die- sen Fällen ist es unmöglich festzulegen, wie hoch der Anteil derjenigen Veranstaltungen ist, für die tatsächlich Nut- zungsmeldungen zur Verteilung vorgelegt wurden.
PW (Punktwerte)
Für die einzelnen Segmente 1 – 8 in der Sparte U sowie für den Segmentbereich 1 – 8 insgesamt in der Sparte M wird ein sog. Punktwert ermittelt. Dieser ergibt sich daraus, dass die Gesamtverteilungssumme pro Segment (jeweils die Seg- mente 1 – 8 in der Sparte U) bzw. für den Segmentbereich 1 – 8 insgesamt (betreffend die Sparte M) durch die Anzahl der insgesamt pro Segment bzw. in der Sparte M zu berücksichtigenden Punkte geteilt wird. Die Anzahl der pro Seg- ment bzw. Segmentbereich (Sparte M) zu berücksichtigenden Punkte wird dadurch ermittelt, dass die hochgerechneten Aufführungen mit dem Faktor multipliziert werden, der sich aus der Bewertung der jeweiligen Werkfassung gemäß § 64 Verrechnungsschlüssel II13 ergibt. Multipliziert man die Gesamtpunktzahl jedes Werkes mit dem Punktwert, so ergibt sich die Ausschüttungssumme eines Werkes pro Segment in der Sparte U bzw. für den Segmentbereich 1 – 8 in der Sparte M.
REALE AUFF (Reale Aufführungen)
Für die Verteilung werden die durch Nutzungsmeldungen eingereichten realen Aufführungen als Werknutzungen er- fasst. Diese sind für die Sparte U jeweils segmentweise ausgewiesen. Für die Sparte M sind die Nutzungen in den Seg- menten 1 – 8 kumuliert und für die Segmente 9 – 12 jeweils segmentweise dargestellt. Soweit Nutzungen in der Sparte UD berücksichtigt wurden, werden diese ebenfalls kumuliert ausgewiesen.
SUMME PRO SEGMENT
Am Ende der Aufstellung sind unter dieser Rubrik die Gesamtsummen pro Segment in der Sparte U, sowie die Summe für den Segmentbereich 1 – 8 in der Sparte M und jeweils einzeln für die Segmente 9 – 12 (als 20 % Zuschlag) ausgewie- sen. Hier ist auch die Summe des Ausfallzuschlags jeweils gesondert dargestellt.
Z (20 % Zuschlag)
Die Verteilung in der Sparte M für den Segmentbereich 9 – 12 erfolgt dadurch, dass jeweils zum Ausschüttungsergebnis in der Sparte U (Direktverteilung inklusive Zuschlag für nicht durch Nutzungsmeldungen belegte Inkassoeinnahmen) ein 20 %-iger Zuschlag auf diese Summe als Ausschüttung in der Sparte M erfolgt. Die Verteilung in der Sparte UD (Direktverteilung) erhält nach den Regelungen des Verteilungsplans ebenfalls teilweise einen 20 %-igen Zuschlag auf das Verteilungsergebnis in der Sparte M. Dieser Zuschlag ist in der Einzelaufstellung durch ein „Z“ am Beginn einer Zeile gekennzeichnet.

MUSIKRECHTE

Tantiemen, Sampling, Synch – professionell und transparent managen wir die Rechte für Eure Songs. 

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