BERECHUNGSBEISPIELE AUFFÜHRUNGEN
CALYRA – WISSEN
WELCHE BETRÄGE KÖNNEN AUTOREN BEI AUFFÜHRUNGEN GESCHÄTZT ERWARTEN?
Da uns immer wieder Fragen erreichen, wie sich die Berechnungen der Tantiemen für die einzelnen Veranstaltungssegmente der GEMA zusammensetzen, haben wir hier versucht hier eine Übersicht der Berechungen, mit den Informationen aus dem Infoblatt der GEMA zum Geschäftsjahr 2016, zu erstellen.
KLEINES CLUBKONZERT
mit 20 Werken im Segment 2- Bei 20 aufgeführten Werken bei einer Veranstaltung im Segment 2 konnten von der GEMA ca. 100,- Euro ausgeschüttet werden.
- Hierbei sind Beträge aus den Sparten M und U enthalten.
- Eine Veranstaltung wird im Segment 2 gewertet, wenn für den Veranstalter eine GEMA-Gebühr bis ca. 50,- Euro bezahlt. Das betrifft Veranstaltungen mit einem Umsatz bis 1.000 Euro oder einer Publikumsgröße unter 400 Zuhörern
MITTLERES KONZERT
mit 20 Werken im Segment 6- Bei 20 aufgeführten Werken bei einer Veranstaltung im Segment 6 konnte der Autor ca. 200,- Euro erhalten.
- Hierbei sind Beträge aus den Sparten M und U enthalten.
- Eine Veranstaltung wird im Segment 6 gewertet, wenn der Veranstalter eine GEMA-Gebühr des Veranstalters ca. 200,- bis 250,- Euro oder einer Publikumsgröße von ca. 1.600 Zuhörern.
GROßES KONZERT
mit 20 Werken im Segment 10- Bei 20 aufgeführten Werken bei einer Veranstaltung im Segment 10 konnten von der GEMA ca. 1.700,- Euro ausgeschüttet werden.
- Hierbei sind Beträge aus den Sparten M und U enthalten
- Da ab dem Segment 9 das Inkasso der Veranstaltungsgebühr direkt an das aufgeführte Program ausgeschüttet wird, sind hier sehr große Schwankungen möglich. Hier Idealfall, wenn nur die 20 Werke auf der Veranstaltung gespielt wurden.
KOSTENLOSE BERATUNG ZUM THEMA GEMA & GVL
Wir beraten Dich als Musikverlag gerne kostenlos und unverbindlich eine halbe Stunde zum Thema GEMA & GVL!
Was ist die GEMA bzw. GVL?
Ist eine Mitgliedschaft für mich sinnvoll und was bringt mir das?
Behalte ich die Rechte an meinen Titeln? Wie kann ich meine Werke schützen?
Muss ich Gebühren bezahlen, wenn ich meine eigene Musik live spiele oder auf meiner Website anbiete?
Was passiert, wenn ich im Ausland auftrete?
Erhalte ich für jedes Konzert das gleiche Geld?
BERATUNGSTERMIN
Nur noch wenige Beratungstermine verfügbar!
BERECHNUNGSGRUNDLAGEN FÜR DIE SEGMENTE
SEGMENT 2
Gew. Auff. (reale Auff., ggf. inkl. Gewichtung) | PA (%) Programm-Abdeckung in Segment 2 | Punkt-bewertung | PW (EUR) Punktwert Segment 2 | Ergebnis | |
Sparte U | 20 | 42,74 | 12 | 0,0679 | |
20 x 100/42,74 x 12 Punkte x 0,0679 EUR = | 38,13 EUR | ||||
Gew. Auff. (reale Auff., ggf. inkl. Gewichtung) | PA (%) Programm-Abdeckung in Segment 2 | Punkt-bewertung | PW (EUR) einheitlicher Punktwert Sparte M (Segment 1 – 8) | Ergebnis | |
Sparte M | 20 | 42,74 | 12 | 0,1118 | |
20 x 100/42,74 x 12 Punkte x 0,1118 EUR = | 62,78 EUR | ||||
Gesamt | 100,91 EUR |
SEGMENT 6
Gew. Auff. (reale Auff., ggf. inkl. Gewichtung) | PA (%) Programm-Abdeckung in Segment 6 | Punkt-bewertung | PW (EUR) Punktwert Segment 6 | Ergebnis | |
Sparte U | 20 | 56,97 | 12 | 0,3805 | |
20 x 100/56,97 x 12 Punkte x 0,3805 EUR = | 160,29 EUR | ||||
Gew. Auff. (reale Auff., ggf. inkl. Gewichtung) | PA (%) Programm-Abdeckung in Segment 6 | Punkt-bewertung | PW (EUR) einheitlicher Punktwert Sparte M (Segment 1 – 8) | Ergebnis | |
Sparte M | 20 | 56,97 | 12 | 0,1118 | |
20 x 100/56,97 x 12 Punkte x 0,1118 EUR = | 47,09 EUR | ||||
Gesamt | 207,38 EUR |
SEGMENT 10
Inkasso EUR | Kostensatz (%) | Abzug für soziale und kulturelle Zwecke (%) | NPA (%) Zuschlag für Inkasso ohne Nutzungsmeld. Segment 10 | PA (%) Programm- abdeckung Segment 10 | Ergebnis pro Veranstaltung | |
Sparte U | 1.500,00 | 20,6001 | 10 | 28,28 | 71,72 | |
Netto-Inkasso | 1.500,00 EUR – 20,6001 % = 1.191,00 EUR – 10 % = | 1.071,90 EUR | ||||
Zuschlag | 1.071,90 EUR x 28,28 / 71,72 = | 422,66 EUR | ||||
Ausschüttungsbetrag Sparte U | 1.071,90 EUR + 422,66 EUR = | 1.494,56 EUR | ||||
Betrag aus Sparte U | Zuschlag (%) | Ergebnis pro Veranstaltung | ||||
Sparte M | 1.494,56 EUR | 20 | ||||
Ausschüttungsbetrag Sparte M | 1.494,56 EUR x 20% = | 298,91 EUR | ||||
Gesamt | 1.494,56 EUR + 298,91 EUR = | 1.793,47 EUR |
GLOSSAR
- ANTEIL
- Diese Spalte zeigt auf, wie hoch der Anteil am Werk ist, zu dem der Berechtigte der Einzelaufstellung an den errechneten Tantiemen zu beteiligen ist (jeweils „Anteil von 12“).
- AZ (Ausfallzuschlag)
- Einen Ausfallzuschlag erhalten gemäß § 28 Abs. 3 des Verteilungsplans nur außerordentliche und angeschlossene Mitglieder. Es handelt sich um einen prozentualen Zuschlag zur Ausschüttung, der sich aus der Summe aller Anteile zusammensetzt, die nicht verteilt werden können, weil sie frei oder nicht vertreten sind.
- BEW (Bewertungsschlüssel)
- Hier ist der sog. EDV-Verrechnungsschlüssel dargelegt, der für ein Werk bzw. eine Werkfassung gemäß § 64 des Vertei- lungsplans5 angewendet wird. Der Schlüssel spiegelt sog. Punktbewertungen wider, die sich aus den Verteilungsplan- regelungen ergeben, wie z. B. die Höherbewertung für Werke für großes Orchester gemäß § 64 Ziff. 4 des Verteilungs- plans6. Entsprechende Höherbewertungen müssen vom Berechtigten bei der GEMA beantragt werden. Die Anzahl der Punkte, die dem jeweiligen Schlüssel entspricht, entnehmen Sie bitte der Auflistung im GEMA-Jahrbuch 2016/2017 S. 411 ff.7 Ein „F“ hinter der Angabe BEW bedeutet, dass das Werk als sog. Werkfragment mit einem Drittel der in den Nutzungs- meldungen gemeldeten Aufführungszahlen verteilt wurde. Die Regelung hierzu finden Sie in § 85 Abs. 4 Verteilungs- plan (GEMA-Jahrbuch 2016/2017 S. 364)8.
- GEW. AUFF. (Gewichtete Aufführungen)
- Der Verteilungsplan sieht verschiedene tarif-, aufführungs- oder werkabhängige Faktoren vor. Die Multiplikation mit diesen Faktoren führt zu sog. „gewichteten Aufführungen“. Mögliche Gewichtungsfaktoren sind: §88g)Verteilungsplan9 §85Abs.2Verteilungsplan10 §85Abs.4Verteilungsplan11
- HOCHGER. AUFF. (Hochgerechnete Aufführungen)
- Auf der Grundlage der Angaben, wie hoch der Anteil derjenigen Veranstaltungen ist, für die die GEMA zwar eine Lizenz erteilt, jedoch keine Nutzungsmeldung erhalten hat, findet im Segmentbereich 2 – 8 jeweils pro Segment eine lineare Hochrechnung der auf den vorhandenen Nutzungsmeldungen benannten und ggf. bereits gewichteten Werkauffüh- rungen statt. Für Segment 1 kann auf Grund der hier vorhandenen Pauschallizenzen keine Programmabdeckung pro Veranstaltung ermittelt werden.
- KAPP-SATZ (Kappungssatz)
- In der Sparte M erfolgt eine Kappung, wenn für ein Werk mehr als 100 tatsächliche Aufführungen zur Verteilung an- stehen, aber gemäß Besonderer Teil des Verteilungsplans Kapitel 312 nicht mindestens zwei gewichtete Minuten in der Sparte R oder FS im aktuellen oder vorangegangenen Geschäftsjahr verteilt worden sind. Dazu wird ein Kappungssatz bestimmt, der angibt, wie hoch der prozentuale Anteil der realen Aufführungen aus den Segmenten 1 – 8 ist, der ge- kappt wurde.
- NPA (Zuschlag für Inkasso ohne Nutzungsmeldungen)
- In den Segmenten 9 – 12 wird jeweils ein Zuschlag zur Direktverteilungssumme ausgeschüttet. Dafür wird der Anteil des für ein Geschäftsjahr ermittelten Inkassos ermittelt, für das der GEMA keine Nutzungsmeldungen zur Verteilung vorgelegt wurden. Der prozentuale Anteil wird als Zuschlag zum Direktverteilungsergebnis verteilt. Der Ausschüt- tungsbetrag in der Sparte U enthält bereits diesen Zuschlag, siehe Betrag (EUR-BETR) auf der Einzelaufstellung.
- PA (Programmabdeckung)
- In den Segmenten 2 – 8 wird jeweils der Anteil der lizenzierten Veranstaltungen ermittelt, für die die GEMA im aktuellen Geschäftsjahr Nutzungsmeldungen zur Verteilung erhalten hat. Im Segment 1 kann keine Programmabdeckungsquote ermittelt werden, da hier Sammellizenzen für eine beliebige Anzahl von Einzelveranstaltungen verteilt werden. In die- sen Fällen ist es unmöglich festzulegen, wie hoch der Anteil derjenigen Veranstaltungen ist, für die tatsächlich Nut- zungsmeldungen zur Verteilung vorgelegt wurden.
- PW (Punktwerte)
- Für die einzelnen Segmente 1 – 8 in der Sparte U sowie für den Segmentbereich 1 – 8 insgesamt in der Sparte M wird ein sog. Punktwert ermittelt. Dieser ergibt sich daraus, dass die Gesamtverteilungssumme pro Segment (jeweils die Seg- mente 1 – 8 in der Sparte U) bzw. für den Segmentbereich 1 – 8 insgesamt (betreffend die Sparte M) durch die Anzahl der insgesamt pro Segment bzw. in der Sparte M zu berücksichtigenden Punkte geteilt wird. Die Anzahl der pro Seg- ment bzw. Segmentbereich (Sparte M) zu berücksichtigenden Punkte wird dadurch ermittelt, dass die hochgerechneten Aufführungen mit dem Faktor multipliziert werden, der sich aus der Bewertung der jeweiligen Werkfassung gemäß § 64 Verrechnungsschlüssel II13 ergibt. Multipliziert man die Gesamtpunktzahl jedes Werkes mit dem Punktwert, so ergibt sich die Ausschüttungssumme eines Werkes pro Segment in der Sparte U bzw. für den Segmentbereich 1 – 8 in der Sparte M.
- REALE AUFF (Reale Aufführungen)
- Für die Verteilung werden die durch Nutzungsmeldungen eingereichten realen Aufführungen als Werknutzungen er- fasst. Diese sind für die Sparte U jeweils segmentweise ausgewiesen. Für die Sparte M sind die Nutzungen in den Seg- menten 1 – 8 kumuliert und für die Segmente 9 – 12 jeweils segmentweise dargestellt. Soweit Nutzungen in der Sparte UD berücksichtigt wurden, werden diese ebenfalls kumuliert ausgewiesen.
- SUMME PRO SEGMENT
- Am Ende der Aufstellung sind unter dieser Rubrik die Gesamtsummen pro Segment in der Sparte U, sowie die Summe für den Segmentbereich 1 – 8 in der Sparte M und jeweils einzeln für die Segmente 9 – 12 (als 20 % Zuschlag) ausgewie- sen. Hier ist auch die Summe des Ausfallzuschlags jeweils gesondert dargestellt.
- Z (20 % Zuschlag)
- Die Verteilung in der Sparte M für den Segmentbereich 9 – 12 erfolgt dadurch, dass jeweils zum Ausschüttungsergebnis in der Sparte U (Direktverteilung inklusive Zuschlag für nicht durch Nutzungsmeldungen belegte Inkassoeinnahmen) ein 20 %-iger Zuschlag auf diese Summe als Ausschüttung in der Sparte M erfolgt. Die Verteilung in der Sparte UD (Direktverteilung) erhält nach den Regelungen des Verteilungsplans ebenfalls teilweise einen 20 %-igen Zuschlag auf das Verteilungsergebnis in der Sparte M. Dieser Zuschlag ist in der Einzelaufstellung durch ein „Z“ am Beginn einer Zeile gekennzeichnet.
MUSIKRECHTE
Tantiemen, Sampling, Synch – professionell und transparent managen wir die Rechte für Eure Songs.
BERATUNG
Verträge, Steuerrecht, Karriereplanung – wir beraten Euch in allen Fragen des Musikbusiness.
NETZWERK
Von Produktion bis Promotion – unser Service-Netzwerk bietet erfahrene Partner für jede Aufgabe.
FÖRDERUNG
Stipendium, Crowd-Funding oder Projektförderung – wir finden die passende Starthilfe für Euch
Bei Fragen stehen wir dir gerne jederzeit zur Verfügung. Ruf uns einfach an oder füll unser Kontaktformular aus und wir werden dir schnellstmöglich antworten!
Kleine Klausstraße 14
06108 Halle (Saale)
Germany
Telefax + 49 (0) 345 22 58 00 99
Email kontakt@calyra.de
Website www.calyra.de
Mo - Do 09:00 - 16:00
Fr 09:00 - 13:00