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MUSIKVERLAG & URHEBERECHT

VERWERTUNG VON MUSIK

SERVICES


URHEBERRECHT UND DESSEN VERWERTUNG

Einen Song oder ein Musikstück zu komponieren, ist das Ergebnis eines kreativen Schaffensprozesses. Als Urheber eines Musikwerkes ist man aber nicht automatisch am Erfolg des Titels beteiligt. Vielmehr sind es Verwertungsgesellschaften, wie in Deutschland die GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, oder die GVL -Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten, welche für die Zahlung von Tantiemen sorgen.

Um mit einem Song über die jeweilige Gage hinaus Geld zu verdienen, muss der Titel angemeldet sein. Für die Abrechnung und Höhe der Auszahlung zählt jede Aufführung, jedes Konzert und die zugehörige Playlist. Als Verlag sichern wir Eure Rechte als Komponisten und nehmen treuhänderisch die Abrechnungen und Anmeldungen für den Urheber wahr.

    INFORMATION


    WIE FUNKTIONIERT DAS EIGENTLICH IN DER PRAXIS?

    Für Autoren stellt sich am Anfang immer wieder die Frage, wie ihre Rechte wirtschaftlich genutzt werden können. Und vor allem wie das Ganze sich transparent auswerten lässt. In Deutschland werden diese Autorenrechte von der GEMA wahrgenommen, die als Verwertungsgesellschaft die Rechte ihrer Mitglieder gegenüber den Veranstaltern, Discobetreibern und anderen Musiknutzern durchsetzt.

    Selbst wenn die Gebührenpraxis und das Abrechnungsprocedere der GEMA wohl auch zu recht kritisiert werden, bietet sich aus der bisherigen Sicht keine Alternative zum bestehenden System. Es kann schließlich keinem Komponisten zugemutet werden, selbst nachzuforschen, wo seine Stücke überall gespielt werden. Auch für Bands, die in ihrem Repertoire nur einen Coversong spielen, wäre es sicher eine unlösbare Aufgabe, vor jedem Auftritt mit dem Urheber über die entsprechenden Tantiemen zu verhandeln.

    Das vielgescholtene System der GEMA – Gebühren schafft an dieser Stelle die notwendige Rechtssicherheit, da mit Zahlung der entsprechenden Gebühr, die Aufführung von Musikwerken nicht beteiligter Komponisten generell gestattet wird. Anderenfalls könnten die Urheber einzelner Songs selbst festsetzen, was sie für die Aufführung oder Sendung ihres Titels für angemessen erachten. Das Ergebnis wäre, dass nur noch eigene Stücke gespielt werden dürften, da kein Veranstalter das Risiko von Nachforderungen einzelner Komponisten eingehen würde.

    Im Umkehrschluss ist es natürlich für Bands, die eigene Titel auf eigenen Konzerten spielen nur dann möglich die vom Veranstalter an die GEMA gezahlten Tantiemen zu erlangen, wenn sie selbst Mitglieder der GEMA sind und ihre Stücke und die Aufführungen anmelden. An dieser Stelle zeigt sich, dass viele Autoren und deren Bands diesen Weg nicht beschreiten und folglich diese bereits entrichteten Tantiemen nunmehr auf die anderen GEMA Mitglieder umverteilt werden.

    Als Verlag setzen wir die wirtschaftlichen Ansprüche unserer Autoren gegenüber den Verwertungsgesellschaften durch und organisieren Abrechnung und Revision dieser Tantiemen. Dabei hat die Vergangenheit gezeigt, dass auch die Ausschüttung bei eigenen Konzerten nicht so gering ausfällt, wie viele denken

    Durch die GEMA wurde ab dem Jahr 2013 mit dem InkA – System ein neues Abrechnungsmodell installiert. Hierb ei wird der Autor bei einer Aufführung seines Werkes nun nicht mehr nach Aufführungszahl, -zeit, -ort und Wertung, sondern nach den Einnahmen der Veranstaltung, auf der es gespielt wurde, beteiligt.

    Als Verlag engagieren wir uns im Rahmen der Rechteverwertung für die transparente Abrechnung der GEMA – Ausschüttungen und stellen sicher, dass alle Aufführungen auch abgerechnet werden. Darüber hinaus gehört natürlich auch der Vertrieb von Notenmaterial zum Kerngeschäft der Verlagstätigkeit.

    BEISPIEL


    FIKTIVE BERECHNUNGSBEISPIELE FÜR DIE AUFFÜHRUNG VON 20 SONGS IM RAHMEN EINER KONZERTVERANSTALTUNG

    In der nachfolgenden Tabelle haben wir beispielhaft und vereinfacht die Tantiemenvergütung für Aufführungen im Inland im Jahr 2016 nach Beispiel der GEMA dargestellt.**

    *HInweis:
    Bei den Abrechnungsparametern (wie z. B. Punktwerte, Programmeinreichungsquoten) handelt es sich lediglich um Prognosewerte. Die Angaben sind daher unverbindlich.
    **Quellen:
    https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musikurheber/Informationen/praesentation_inka.pdf (12.09.2013)
    https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musikurheber/Informationen/Infoblatt_INKA.pdf (13.04.2017)

     

    MUSIKRECHTE

    Tantiemen, Sampling, Synch – professionell und transparent managen wir die Rechte für Eure Songs. 

    BERATUNG

    Verträge, Steuerrecht, Karriereplanung – wir beraten Euch in allen Fragen des Musikbusiness.

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    Von Produktion bis Promotion – unser Service-Netzwerk bietet erfahrene Partner für jede Aufgabe.

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    Stipendium, Crowd-Funding oder Projektförderung – wir finden die passende Starthilfe  für Euch

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