MUSIKVERLAG & URHEBERECHT
VERWERTUNG VON MUSIK
SERVICES
URHEBERRECHT UND DESSEN VERWERTUNG
Einen Song oder ein Musikstück zu komponieren, ist das Ergebnis eines kreativen Schaffensprozesses. Als Urheber eines Musikwerkes ist man aber nicht automatisch am Erfolg des Titels beteiligt. Vielmehr sind es Verwertungsgesellschaften, wie in Deutschland die GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, oder die GVL -Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten, welche für die Zahlung von Tantiemen sorgen.
Um mit einem Song über die jeweilige Gage hinaus Geld zu verdienen, muss der Titel angemeldet sein. Für die Abrechnung und Höhe der Auszahlung zählt jede Aufführung, jedes Konzert und die zugehörige Playlist. Als Verlag sichern wir Eure Rechte als Komponisten und nehmen treuhänderisch die Abrechnungen und Anmeldungen für den Urheber wahr.
LIZENZIERUNGEN UND ABRECHUNGEN
Auszüge aus unseren Aufgabenkatalog- Anmeldung und Controlling von Werken bei Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA)
- Anmeldung und Controlling von öffentlichen Aufführungen und mechanischen Vervielfältigungen
- Erstellen transparenter und nachvollziehbarer Abrechnungen
- Bearbeitung von Abrechnungsreklamationen
- Erstellung von Auslandsabrechnungen
- Lizenzierung von Bearbeitungen und Nutzungen
- Lizenzierung von Vervielfältigungsrechten Lizenzierung von Vorführungs- und Senderechten
MEHRWERTE FÜR UNSERE KÜNSTLER
Welchen Nutzer haben unsere Autoren- Vertretung der Rechte gegenüber der GEMA
- Vertretung und Wahrung von Rechten gegenüber Dritten
- Transparente und nachvollziehbare Abrechnungen
- Lizenzierung von Bearbeitungen und Nutzungen
- Lizenzierung der Vervielfältigungsrechte
- Lizenzierung der Vorführungs- und Senderechte
INFORMATION
WIE FUNKTIONIERT DAS EIGENTLICH IN DER PRAXIS?
Für Autoren stellt sich am Anfang immer wieder die Frage, wie ihre Rechte wirtschaftlich genutzt werden können. Und vor allem wie das Ganze sich transparent auswerten lässt. In Deutschland werden diese Autorenrechte von der GEMA wahrgenommen, die als Verwertungsgesellschaft die Rechte ihrer Mitglieder gegenüber den Veranstaltern, Discobetreibern und anderen Musiknutzern durchsetzt.
Selbst wenn die Gebührenpraxis und das Abrechnungsprocedere der GEMA wohl auch zu recht kritisiert werden, bietet sich aus der bisherigen Sicht keine Alternative zum bestehenden System. Es kann schließlich keinem Komponisten zugemutet werden, selbst nachzuforschen, wo seine Stücke überall gespielt werden. Auch für Bands, die in ihrem Repertoire nur einen Coversong spielen, wäre es sicher eine unlösbare Aufgabe, vor jedem Auftritt mit dem Urheber über die entsprechenden Tantiemen zu verhandeln.
Das vielgescholtene System der GEMA – Gebühren schafft an dieser Stelle die notwendige Rechtssicherheit, da mit Zahlung der entsprechenden Gebühr, die Aufführung von Musikwerken nicht beteiligter Komponisten generell gestattet wird. Anderenfalls könnten die Urheber einzelner Songs selbst festsetzen, was sie für die Aufführung oder Sendung ihres Titels für angemessen erachten. Das Ergebnis wäre, dass nur noch eigene Stücke gespielt werden dürften, da kein Veranstalter das Risiko von Nachforderungen einzelner Komponisten eingehen würde.
Im Umkehrschluss ist es natürlich für Bands, die eigene Titel auf eigenen Konzerten spielen nur dann möglich die vom Veranstalter an die GEMA gezahlten Tantiemen zu erlangen, wenn sie selbst Mitglieder der GEMA sind und ihre Stücke und die Aufführungen anmelden. An dieser Stelle zeigt sich, dass viele Autoren und deren Bands diesen Weg nicht beschreiten und folglich diese bereits entrichteten Tantiemen nunmehr auf die anderen GEMA Mitglieder umverteilt werden.
Als Verlag setzen wir die wirtschaftlichen Ansprüche unserer Autoren gegenüber den Verwertungsgesellschaften durch und organisieren Abrechnung und Revision dieser Tantiemen. Dabei hat die Vergangenheit gezeigt, dass auch die Ausschüttung bei eigenen Konzerten nicht so gering ausfällt, wie viele denken
Durch die GEMA wurde ab dem Jahr 2013 mit dem InkA – System ein neues Abrechnungsmodell installiert. Hierb ei wird der Autor bei einer Aufführung seines Werkes nun nicht mehr nach Aufführungszahl, -zeit, -ort und Wertung, sondern nach den Einnahmen der Veranstaltung, auf der es gespielt wurde, beteiligt.
Als Verlag engagieren wir uns im Rahmen der Rechteverwertung für die transparente Abrechnung der GEMA – Ausschüttungen und stellen sicher, dass alle Aufführungen auch abgerechnet werden. Darüber hinaus gehört natürlich auch der Vertrieb von Notenmaterial zum Kerngeschäft der Verlagstätigkeit.
BEISPIEL
FIKTIVE BERECHNUNGSBEISPIELE FÜR DIE AUFFÜHRUNG VON 20 SONGS IM RAHMEN EINER KONZERTVERANSTALTUNG
In der nachfolgenden Tabelle haben wir beispielhaft und vereinfacht die Tantiemenvergütung für Aufführungen im Inland im Jahr 2016 nach Beispiel der GEMA dargestellt.**
KLEINES CLUBKONZERT
mit 20 Werken im Segment 2*- Bei 20 aufgeführten Werken bei einer Veranstaltung im Segment 2 konnten von der GEMA ca. 100,- Euro ausgeschüttet werden.
- Hierbei sind Beträge aus den Sparten M und U enthalten.
- Eine Veranstaltung wird im Segment 2 gewertet, wenn für den Veranstalter eine GEMA-Gebühr bis ca. 50,- Euro anfällt. Das betrifft Veranstaltungen mit einem Umsatz bis 1.000 Euro oder einer Publikumsgröße unter 400 Zuhörern.
MITTLERES KONZERT
mit 20 Werken im Segment 6*- Bei 20 aufgeführten Werken bei einer Veranstaltung im Segment 6 konnte der Autor ca. 200,- Euro erhalten.
- Hierbei sind Beträge aus den Sparten M und U enthalten.
- Eine Veranstaltung wird im Segment 6 gewertet, wenn der Veranstalter eine GEMA-Gebühr des Veranstalters ca. 200,- bis 250,- Euro zahlt oder ca. 1.600 Zuhörern vorhanden sind.
GROßES KONZERT
mit 20 Werken im Segment 10*- Bei 20 aufgeführten Werken bei einer Veranstaltung im Segment 10 konnten von der GEMA ca. 1.800,- Euro ausgeschüttet werden.
- Hierbei sind Beträge aus den Sparten M und U enthalten
- Da ab dem Segment 9 das Inkasso der Veranstaltungsgebühr direkt an das aufgeführte Program ausgeschüttet wird, sind hier sehr große Schwankungen möglich. Der Berechnung liegt der Idealfall zu Grunde, wobei nur 20 Werke eines Autors auf der Veranstaltung gespielt wurden.
- *HInweis:
- Bei den Abrechnungsparametern (wie z. B. Punktwerte, Programmeinreichungsquoten) handelt es sich lediglich um Prognosewerte. Die Angaben sind daher unverbindlich.
- **Quellen:
- https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musikurheber/Informationen/praesentation_inka.pdf (12.09.2013)
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musikurheber/Informationen/Infoblatt_INKA.pdf (13.04.2017)
MUSIKRECHTE
Tantiemen, Sampling, Synch – professionell und transparent managen wir die Rechte für Eure Songs.
BERATUNG
Verträge, Steuerrecht, Karriereplanung – wir beraten Euch in allen Fragen des Musikbusiness.
NETZWERK
Von Produktion bis Promotion – unser Service-Netzwerk bietet erfahrene Partner für jede Aufgabe.
FÖRDERUNG
Stipendium, Crowd-Funding oder Projektförderung – wir finden die passende Starthilfe für Euch
Bei Fragen stehen wir dir gerne jederzeit zur Verfügung. Ruf uns einfach an oder füll unser Kontaktformular aus und wir werden dir schnellstmöglich antworten!
Kleine Klausstraße 14
06108 Halle (Saale)
Germany
Telefax + 49 (0) 345 22 58 00 99
Email kontakt@calyra.de
Website www.calyra.de
Mo - Do 09:00 - 16:00
Fr 09:00 - 13:00